Autor Thema: F wie Fahrtkosten (und V wie VGN)  (Gelesen 782 mal)

Matthias

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F wie Fahrtkosten (und V wie VGN)
« am: 19. Dezember 2010, 15:49:54 »
Hallo Ihr!

Ich bin ein relativ neuer Slammer, hab noch keine große Erfahrung -
will mir die aber demnächst, wenn es die Zeit denn zu lässt und die Termine gut liegen, gerne holen.

Eine Frage drängt sich mir momentan allerdings auf:

Wenn z.B. ausgeschrieben ist: "Fahrtkosten im VGN-Bereich",
heißt das dann für mich, dass man eben nur die Kosten in diesem VGN-Bereich bekommt,
darüber hinaus zahlt man es aus der eigenen Tasche?

Mein Heimatbahnhof ist Ebing bei Bamberg, mein VGN-Bereich ist also nicht so groß. (?)
Wobei ich natürlich zugeben muss, dass mir diese VGN-Regelung auch noch nicht so professionell erklärt wurde.
Und bei meinen im Durchschnitt 1-2 Zugreisen pro Monat lernt man da auch irgendwie nichts dazu.

Wie ist es denn heutzutage gängige Praxis hier? Gibts da unterschiedliche Regelungen?
Vermutlich ist das Thema ja relativ simpel - irgendwie brauch ich aber wohl erstmal ein paar Antworten,
die mir weiterhelfen, bevor ich dann bemerke, wie doof ich gefragt hab :)

Dass ich als unbekannter Slammer natürlich nicht unbegrenzt Fahrtkosten verprassen darf, ist klar.
Andrerseits wärs natürlich auch doof für mich - und eher demotivierend, wenn ich pro Slam immer auf einigen Euros sitzen bleib.
Da aber viele Slammer aktiv sind und hin und her pendeln, wird hier sicher für beide Seiten schon ein guter Kompromiss gefunden worden sein - der mir allerdings bisher eben noch verborgen blieb.

Danke im Voraus, wenn sich jemand erbarmt und mir die Grundlagen erklärt! :)

Schöne Grüße,
Matthias
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2010, 15:52:22 von MaxiMucho »

Loony Lorna

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Antw:F wie Fahrtkosten (und V wie VGN)
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2010, 18:23:05 »
Nein, lieber Maxi, das interpretierst Du etwas verkehrt. Fahrtkosten im VGN-Bereich heisst im gesamten VGN-Bereich, egal wie viele Zonen. Andere Slams garantieren ja die Fahrtkosten innerhalb Frankens, da aber beispielsweise Amberg einige wenige Kilometer außerhalb der "Landesgrenzen" in der Oberpfalz liegt, passt diese Definition nicht ganz. Da es aber zum VGN gehört, klappt diese Garantie recht gut. Konkret: Ein Auftritt von Dir in Amberg wird sicher nicht an den Fahrtkosten scheitern.
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Michael Jakob

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Antw:F wie Fahrtkosten (und V wie VGN)
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2010, 00:16:08 »
Im Zweifelsfall den Veranstalter vorher anfragen, die großen Slams zahlen aus ganz Deutschland die Anreise, kleinere machen eben Vorgaben wie: Im VGN-Bereich kein Problem (da reicht die Anmeldung) von weiter weg sollte der Punkt eben angefragt werden. Wobei zugegebner Maßen man als Newcomer erst mal in seiner Region Fuß fassen sollte, sie Tipps für Einsteiger.

Bamberg und Forchheim sollten für dich ja um die Ecke liegen.

Grüße aus Düsseldorgf,
Michl
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Antw:F wie Fahrtkosten (und V wie VGN)
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2010, 10:02:26 »
und deshalb im vgn bereich, weils die tagestickets gibt für 14 € irgendwas für überallhin im vgnbereich.

 

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