Hallo Ihr!
Ich bin ein relativ neuer Slammer, hab noch keine große Erfahrung -
will mir die aber demnächst, wenn es die Zeit denn zu lässt und die Termine gut liegen, gerne holen.
Eine Frage drängt sich mir momentan allerdings auf:
Wenn z.B. ausgeschrieben ist: "Fahrtkosten im VGN-Bereich",
heißt das dann für mich, dass man eben nur die Kosten in diesem VGN-Bereich bekommt,
darüber hinaus zahlt man es aus der eigenen Tasche?
Mein Heimatbahnhof ist Ebing bei Bamberg, mein VGN-Bereich ist also nicht so groß. (?)
Wobei ich natürlich zugeben muss, dass mir diese VGN-Regelung auch noch nicht so professionell erklärt wurde.
Und bei meinen im Durchschnitt 1-2 Zugreisen pro Monat lernt man da auch irgendwie nichts dazu.
Wie ist es denn heutzutage gängige Praxis hier? Gibts da unterschiedliche Regelungen?
Vermutlich ist das Thema ja relativ simpel - irgendwie brauch ich aber wohl erstmal ein paar Antworten,
die mir weiterhelfen, bevor ich dann bemerke, wie doof ich gefragt hab

Dass ich als unbekannter Slammer natürlich nicht unbegrenzt Fahrtkosten verprassen darf, ist klar.
Andrerseits wärs natürlich auch doof für mich - und eher demotivierend, wenn ich pro Slam immer auf einigen Euros sitzen bleib.
Da aber viele Slammer aktiv sind und hin und her pendeln, wird hier sicher für beide Seiten schon ein guter Kompromiss gefunden worden sein - der mir allerdings bisher eben noch verborgen blieb.
Danke im Voraus, wenn sich jemand erbarmt und mir die Grundlagen erklärt!

Schöne Grüße,
Matthias